Alle mal ganz fest Daumen drücken!!!

Morgen früh habe ich einen Termin beim Jugendamt. Es geht um den Antrag für einen/eine Schulbegleiter/in für meinen autistischen Sohn Maxi!

Warum ein Schulbegleiter so wichtig ist, habe ich hier mal zusammengefasst auf (quelle:) http://www.asperger-eltern.de/begleit.htm gefunden:

Das autistische Kind – und sei es noch so begabt – blDSCN0147eibt in der Schule in den meisten Fällen Außenseiter und Sonderling, wenn es auf sich allein gestellt ist. Es ist mit der Situation in der Klasse häufig überfordert. Oft auch in der kleineren Klasse einer Sonderschule.

Häufig gibt es auch schlechte Schulnoten, allerdings nicht wegen mangelnder Intelligenz des Kindes sondern weil z.B. die Umgebung zusehr vom Schulstoff ablenkt, weil ein Konflikt in der Pause sich noch auf die weiteren Schulstunden auswirkt oder weil die vorgegebenen Texte und Aufgaben in der Form nicht verstanden werden.

Das autistische Kind benötigt jemanden ganz für sich allein, der ihm die Umwelt filtert, strukturiert, überschaubar und verständlich macht, und der zwischen allen Beteiligten vermittelt.

Das kann auch ein noch so motivierter Lehrer kaum leisten, denn er muss sich um alle Kinder kümmern, und besonders in den Sonderschulklassen benötigen alle Kinder auch besondere Fürsorge.

Deshalb ist die integrative Förderung durch eine mobile therapeutische Betreuung in der wohnortnahen Schule (Schulbegleitung) eine sinnvolle und erfolgreiche Lösung.

Zumal in einer Regelschule am Beispiel der anderen Kinder „normales Verhalten“ bewusst gemacht und eingeübt werden kann, und somit die Möglichkeit einer Integration in die Gesellschaft besser gegeben ist.


Heinz Sterr, Sonderschulrektor, Schule an der Heckscher Klinik, Beratungsschule für Kinder und Jugendliche mit autistischen Verhaltensweisen, München, schreibt in dem Buch „Autismus, ein häufig verkanntes Problem“ in dem Kapitel „Autismus im Schulalter“ zu diesem Thema:

„Da es keine wesenseigene Schulform für Autisten gibt, haben die Kinder und Jugendlichen den im Schulgesetz verankerten Anspruch auf Integration in der wohnortnahen allgemeinen Schule. Durchschnittlich begabte autistische Schüler sind durchaus in der Lage, das Bildungsgut der allgemeinen Schulen bei entsprechender mobiler therapeutischer Betreuung zu bewältigen. Den oft extrem ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten von Autisten stehen Lehrer und Mitschüler einer Regelklasse jedoch großenteils ratlos gegenüber. Gegenwärtig sind für autistische Kinder und Jugendliche, selbst bei guter kognitiver Begabung, die ‚Überlebenschancen‘ in den allgemeinen Schulen äußerst gering. Das unentbehrliche Angebot individueller Hilfen, etwa in Form von Schulbegleitung, scheitert häufig an der Kostenfrage. Die Lehrer an Regelschulen wurden zudem während ihrer Ausbildung überhaupt nicht oder nur unzugänglich auf den Umgang mit autistischen Kindern und Jugendlichen vorbereitet. Deshalb sind sie den oft außerordentlichen Anforderungen, die ein Mensch mit Autismus an sie, die Schüler ihrer Klasse und an die gesamte Schule stellt, nicht gewachsen.

Eltern autistischer Kinder und Jugendlicher weichen deshalb in der Beschulung seit Jahren, soweit die Möglichkeit dazu besteht, auf den Besuch von Förderschulen aus. Vor allem in Schulen zur individuellen Sprachförderung, in Schulen für Körperbehinderte und in Schulen für Sehbehinderte finden autistische junge Menschen bei Vorliegen dieser oft nur ansatzwei-se feststellbaren Behinderung immer wieder Aufnahme und können dort auch bei enger Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern erfolgreich beschult werden.

Gleichwohl kann integrative Förderung autistischer junger Menschen durch mobile therapeutische Betreuung in der wohnortnahen Schule gelingen, wenn folgende Forderungen gebührende Berücksichtigung finden:

  • Ausbildung und regelmäßige Fortbildung aller Lehrer der allgemeinen und weiterführenden Schulen im Hinblick auf den Umgang mit einem autistischen jungen Menschen in der eigenen Klasse
  • sorgsame Auswahl der Schule und der Lehrerpersönlichkeit
  • Enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrern der allgemeinen Schule, den mobilen therapeutischen Betreuern und den Eltern autistischer Kinder
  • Vorbereitung aller Schüler der Klasse und deren Eltern auf den autistischen Mitschüler
  • Bereitstellung besonderer räumlicher Ausstattung, die für den autistischen Schüler unabdingbar ist (etwa Arbeitsplatzgestaltung, Rückzugsmöglichkeiten, reizarme Zonen)
  • Rücksichtnahme auf individuelles Lernverhalten (etwa Lerntempo, Zwänge in der Arbeitsweise, übergroßes Interesse für besondere Themen, Umfang des Lernstoffes, Problem des Leistungsnachweises)
  • Verständnis
    • für die Unfähigkeit des Autisten, Beziehungen zu anderen Menschen aufzunehmen
    • für seine Möglichkeit, Sprache nur begrenzt zur Kommunikation zu benutzen und zugleich ein geringes Maß an Gestik und Mimik aufzubringen
    • für die Tatsache, dass er Sprache nur eingeschränkt entschlüsseln kann
    • für seine eingeschränkte Fähigkeit zum Blickkontakt
    • für seine reduzierte Hinwendung zum Gegenüber
    • für die unangemessene Art seiner Interaktionen
    • für die ihm innewohnenden individuellen Gesetzmäßigkeiten

Dem autistischen Kind soll im Unterricht der allgemeinen Schule so wenig wie möglich eine Sonderrolle zuteil werden, wiewohl es ohne spezifische Betreuung nicht auskommt.

Der gegenwärtige Aufbau und Ausbau der Mobilern Sonderpädagogischen Dienste erweist sich als überzeugende Maßnahme zur integrativen Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Auch im Förderbereich des Autismus liegt ein bislang noch unbestelltes Feld, das der Mobile Sonderpädagogische Dienst künftig betreten muss. Unabdingbare Prämisse ist indes eine vorausgehende fachliche Qualifizierung. Durch seine Fachkompetenz soll der Sonderschullehrer des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes den Schulen ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ bieten, damit diese den Förderbedarf autistischer Schüler möglichst angemessen erfüllen können.“

(Quelle: Bruno Schor / Alfons Schweiggert:
„Autismus, ein häufig verkanntes Problem“ Kinder und Jugendliche mit autistischen Verhaltensweisen in allen Schularten
Verlag: Auer / ISBN-Nr. 3-403-03201-9)


Inzwischen gibt es einige autistische Schüler, die mit Hilfe einer Schulbegleitung erfolgreich allgemeine Grund- und weiterführende Schulen besucht haben.

Durch die erfolgreiche Integration in eine „normale“ Schulklasse haben sich die Zukunftsaussichten in Bezug auf die berufliche Ausbildung und BerufsAusübung aber auch in Bezug auf die allgemeinen Lebensmöglichkeiten innerhalb unserer Gesellschaft deutlich verbessert.

Finanziert wird diese Maßnahme über „Eingliederungshilfe für Behinderte oder von Behinderung Bedrohte“ und für Kinder ist hier die zuständige Stelle das Jugendamt. Der zuständige Paragraph ist der § 35a Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG). Es geht hier um „seelische Behinderung“ unter die Autismus nach diesem Gesetz fällt.

Durch die Diagnose „Autismus“ oder „Asperger-Syndrom“ gehört das Kind eindeutig in die Gruppe, die hier Anspruch auf Hilfe hat. Und da es sich um eine ambulante Form der Hilfe für Kinder handelt, wird weder das Einkommen geprüft noch die Eltern zu den Kosten herangezogen.

Es wird eine heil- oder sonderpädagogische Einzelbetreuung für die Zeit in der Schule beantragt, zum Erwerb einer angemessenen Schulbildung.

Hilfreiche Argumente sind hierbei, dass das Kind schulpflichtig ist, dass es ein gesetzlich verankertes Recht auf angemessene Schulbildung hat, dass es wegen seiner Behinderung „Autismus“ nicht benachteiligt werden darf und dass es keine speziellen Schulen für autistische Kinder gibt.

In einem Hilfeplan, an dessen Erstellung das Jugendamt, die Eltern, der Arzt, die Begleitperson und evtl. das autistische Kind mitwirken, werden die Ziele und Förderaufgaben festlegt und die Zeit, die zur Betreuung benötigt wird.

Hilfestellung bei einer „seelischen Behinderung“ ist keine körperliche sondern eine pädagogische Unterstützung, deshalb ist es wichtig, dass die Schulbegleitung durch pädagogische Fachkräfte ausgeführt wird, z.B. durch Heilpädagogen, Erzieher, Sonderpädagogen, Sozialpädagogen etc.

Die Begleitperson sollte durch ein Autismus-Therapiezentrum angeleitet und unterstützt werden.

Autor: kiki0104

Bin Mama von 2 wundervollen Jungs, 35 Jahre und komme aus Aschaffenburg.

2 Kommentare zu „Alle mal ganz fest Daumen drücken!!!“

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